„Einfache Sprache“ – demokratische Sprache

Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Homepages in Zukunft in einfacher Sprache anbieten. Und die Freien Träger tun gut daran, das auch zu machen.

Aber warum? Es gibt 7,5 Millionen funktionale Analphabeten. Das sind Menschen, die nicht oder sehr schlecht lesen und schreiben können. Und es gibt 13 Millionen mit schwacher Lesekompetenz. Zusammen über 20 Millionen Menschen in Deutschland. Die können nur Texte verstehen, die einfach sind. Deshalb „einfache Sprache“. Und deshalb ist die einfache Sprache auch die demokratische Sprache.

Aber es ist nicht einfach, sich daran zu gewöhnen, einfache Sprache zu schreiben. Ich muss kurze Sätze schreiben. Und ich soll keine unbekannten Wörter verwenden. Oder sie erklären.

Wie kann man einfache Sprache lernen? Es gibt ein gutes Hilfsmittel. Der LIX Rechner hilft zu prüfen, wie schwer ein Text ist.

LIX-Rechner von Psychometrica.de

Ähnlich funktionert ein anderer Rechner. https://fleschindex.de/berechnen
Beides mal wird angegeben, wie schwer der Text ist.

Dieser Text hat den LIT Index von 40,9. Es ist ein Text mit niedriger Komplexität. Der Rechner stört sich nicht an dem Wort Komplexität. Komplexität meint, wenn viele Dinge miteinander verwoben sind. Der Rechner bewertet die Länge von Sätzen.

Der Fleschindex ist 65. Er bewertet die Lesbarkeit. 65 ist gut lesbar. Der beste Wert ist 100.

Wollen Sie auch einmal versuchen, einfach demokratisch zu schreiben?

Einige Wörter in diesem Text sind haben blaue Punkte unter dem Wort. Wenn Du mit der Maus auf das Wort gehst, wird eine Erklärung eingeblendet.

Herbst-Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung
Termin:     Mittwoch, 23.10.2019
Zeit:            19:00

 Ort:             Haus der Jugend, DFG-Keller
bitte beachtet: der Keller ist nicht barrierefrei. Aus Sicherheitsgründen sollte davon abgesehen werden, Rollstühle in den Keller zu tragen.
Liebe Mitglieder,

am Mittwoch 23.10.2019 wollen wir Euch wieder zu unserer Herbstmitgliederversammlung einladen.
Beginn wie üblich um 19:00 mit informellem Treffen und etwas zum Essen.
Ab 20:00 formelle Sitzung

1. 20:00 Begrüßung                 (5min)
2. Anträge zur Tagesordnung          (5min)
3. Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019             
(5min)
4. Vorstellung der anwesenden Verbände: Wer macht was, was bewegt uns gerade, was läuft gut, was läuft schlecht.            (30min)
5. Klärung der Abstimmungsfähigkeit,               (5min)
6. Aufnahmeantrag ROSA: 2. Vorstellung (kurz, Rückfragen) und Abstimmung               (10min)
7. LoBiN (Lokale Bildungsnetzwerke): Bericht über Beispiele von Kooperationen von Jugendarbeit und Schule (Angefragt: esjw, Johanniter); Bericht über Chancen und Grenzen; Beratungsangebot; Beratungs- und Unterstützungsangebot durch Aram Jaich         (15min)
8. (Finanzierungs-)bedarfe der Jugendarbeit Querschnittstopf         (15min)
9. Jugendveranstaltung 2.0: KuRT denkt darüber nach, das bisherige KuRT-Festival neu aufzustellen. Sie sind offen dafür, gemeinsam darüber nachzudenken, ob dieses KuRT 2.0 auch die Jugendveranstaltung 2.0 werden kann. Wir planen ein gemeinsames kurzes Brainstorming.           (15min)
10. Datenschutz: Anfrage ob es Unterstützungsbedarf gibt.              (5min)
11. „DFG-Keller“: Wir treffen uns im ehemaligen DFG-Keller, nachdem die Renovierung abgeschlossen ist, und die konzeptionelle Entwicklung beginnen muss. Und: Wie soll der Raum in Zukunft heißen, nach dem immer weniger wissen werden, wofür „DFG“ mal stand.              (5min)
12. Termine und Sonstiges                  (5min)

ich freue mich über regen Besuch

Cathy Hammer
1. Vorsitzende

Landesjugendplan -Verfahrensänderung

Am 10.5.2019 hatte der Landesjugendring darauf hingewiesen, dass das Sozialministerium für seinen Geschäftsbereich die Regierungspräsidien angewiesen hat, künftig im Rahmen der Verwendungsnachweise auf die Vorlage von Teilnehmer*innenlisten grundsätzlich zu verzichten und die Teilnehmer*innenlisten durch eine Bestätigung/Erklärung zum Verwendungsnachweis ersetzt werden.

Nachdem wir Rückfragen bekamen, wurde das Bestätigungsformular nun vom Sozialministerium dahingehend geändert, dass keine rechtsverbindliche Unterschrift sondern eine Unterschrift der Veranstaltungsleitung erforderlich ist. Rechtsverbindlich können oft nur einzelne oder wenige Funktionsträger*innen für einen Jugendverband zeichnen. Dieser Personenkreis ist aber nicht bei allen Veranstaltungen vor Ort.

Die neuen Vorlagen für die Bestätigung im Bereich der Jugendbildung (Jugendgruppenleiter*innen-Lehrgänge, Seminare) und auch im Bereich der Jugenderholung für pädagogische Betreuer*innen, Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten sowie Jugenderholungsmaßnahmen mit Teilnehmer*innen mit Behinderungen sind beim Stadtjugendring per mail verfügbar.

Die Bestätigungen werden zeitnah auch im Jugendarbeitsnetz (www.jugendarbeitsnetz.de) und auf OASE BW zur Verfügung stehen.

Leitsätze für die Antragsstellung für Projektmittel im Bereich der Jugendarbeit

Die Stadt Reutlingen hat ihre Förderung von Projekten,die mit den Querschnittstehmen der Leitlinien für die Kinder- und Jugendarbeit zu tun haben, aktualisiert. Hier findet ihr die neueste Version: https://archiv.haus-der-jugend.info/sjr/wp-content/uploads/2019/01/3-Leitsätze-Vergabe-von-Projektmitteln.pdf https://archiv.haus-der-jugend.info/sjr/wp-content/uploads/2019/01/3.-Hinweise-Antragstellung-Q-Themen.pdf